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BGH - Entscheidung vom 27.02.1997

I ZR 221/94

Normen:
ADSp § 51 Buchst. b Satz 2

Fundstellen:
BB 1997, 1968
BGHR ADSp § 51 Buchst. b S. 2 Einlassungspflicht 3
BGHR ADSp § 51 Buchst. b S. 2 Organisationsverschulden 4
BGHR ADSp § 51 Buchst. b S. 2 Organisationsverschulden 5
BGHR ADSp § 54 Buchst. a Nr. 3 Unterschlagung/Veruntreuung 2
MDR 1997, 1137
NJW-RR 1997, 1390
VRS 94, 59
VersR 1997, 1513
WM 1997, 2127

Die Klägerin, Transportversicherer der P. GmbH (im folgenden. P. -GmbH), macht gegenüber dem beklagten Speditionsunternehmen, das u.a. in M. ein Warenumschlagslager unterhält, Schadensersatz wegen des Verlustes von [...]
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