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BGH - Entscheidung vom 24.04.1997

I ZR 44/95

Normen:
MarkenG § 5 Abs. 1, 3, § 15

Fundstellen:
AfP 1997, 901
BB 1998 Beil. 4 zu Heft 16
BGHR MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 Verwechslungsgefahr 2
BGHR MarkenG § 152 Geschäftliche Bezeichnungen 1
BGHR MarkenG § 5 Abs. 3 Computerprogramm 1
BGHZ 135, 278
Beil. 4 zu Heft 16
CR 1998, 5
GRUR 1998, 155
MDR 1998, 57
NJW 1997, 3313
NJWE-WettbR 1998, 37
WM 1997, 2230
ZUM 1998, 255
wrp 1997, 1184

Die Klägerin, ein kleineres mittelständisches Unternehmen, stellt Anwendersoftware her und bietet ferner individuell zugeschnittene Software anderer Hersteller an. Die Beklagte zu 1 ( im folgenden: Beklagte ) ist die [...]
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