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BGH - Entscheidung vom 02.10.1997

I ZR 88/95

Normen:
EGBGB (1986) Art. 38
UrhG § 97 Abs. 1, BGB § 816 Abs. 1

Fundstellen:
AfP 1998, 56
BGHR BGB § 242 Auskunftsanspruch 13
BGHR BGB § 816 Abs. 1 Urheberrecht 1
BGHR UrhG § 97 Abs. 1 Aktivlegitimation 1
BGHR UrhG § 97 Abs. 1 Kabelweitersendung 1
BGHR UrhG § 97 Abs. 1 Rechtsverletzung 3
BGHR UrhG § 97 Abs. 1Rechtsverletzung 2
BGHZ 136, 380
GRUR 1999, 152
JZ 1998, 1015
NJW 1998, 1395
WM 1998, 200
ZUM-RD 1997, 546

Die Klägerin, eine Schweizer Gesellschaft, macht gegen die Beklagte Ansprüche aus Verletzung der ausschließlichen urheberrechtlichen Auswertungsrechte geltend, die ihr nach ihrer Behauptung aufgrund Rechtserwerbs von [...]
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