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BGH - Entscheidung vom 22.07.1997

5 StR 296/97

Normen:
StGB § 27

Die Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln besteht hier lediglich darin, daß der Angeklagte sich gegenüber dem Haupttäter bereit erklärte, als Anlaufadresse zu dienen, beim Umladen des [...]
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