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BGH - Entscheidung vom 21.11.1997

2 ARs 458/97

Normen:
StPO § 462 a

Durch die Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Hannover zur Verbüßung von Strafhaft ging die Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen im Sinne von § 453 StPO auf [...]
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