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BGH - Entscheidung vom 09.04.1997

2 ARs 110/97

Normen:
StPO § 462a

Die mit der Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Rottenburg begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Tübingen (§ 462 a Abs. 4 Satz 3, Abs. 1 StPO ) ist durch dessen [...]
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