Die mit der Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Rottenburg begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Tübingen (§ 462 a Abs. 4 Satz 3, Abs. 1 StPO ) ist durch dessen [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!