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BGH - Entscheidung vom 05.06.1997

I ZR 38/95

Normen:
MarkenG § 5 Abs. 2
VermG § 6 Abs. 1 a

Fundstellen:
BGHR MarkenG § 5 Abs. 1 Unternehmensbezeichnung 1
BGHR MarkenG § 5 Abs. 2 Unternehmensbezeichnung 2
BGHR VermG § 6 Abs. 1 Buchst. a Unternehmensbezeichnung 1
BGHZ 136, 11
GRUR 1997, 749
MDR 1998, 175
NJW 1997, 2948
NJWE-WettbR 1998, 14
VIZ 1997, 606
WM 1997, 1910
ZIP 1997, 1716
wrp 1997, 952

Die Parteien stellen Einspritzpumpen für Dieselmotoren her und vertreiben sie. Die in Stuttgart ansässige Klägerin befaßt sich vorwiegend mit Einspritzsystemen für Schiffsdiesel-, Lokomotiv- und Traktions- sowie für [...]
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