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BGH - Entscheidung vom 26.06.1997

I ZR 192/94

Normen:
EWG-VO 2333/92 Art. 13 lit. b, EG-Vertrag Art. 222

Fundstellen:
BGHR SchaumweinVO Art. 13 Abs. 2 Buchst. b Irreführung 1
GRUR 1997, 756
wrp 1997, 938

I. Die Beklagte stellt her und vertreibt Sekt. Sie verwendet hierfür die Bezeichnung 'Kessler Hochgewächs', welche für sie aufgrund der Anmeldung vom 7. Juni 1950 als Warenzeichen Nr. 615 242 geschützt ist. Für die [...]
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