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BGH - Entscheidung vom 26.03.1997

2 ARs 92/97

Normen:
StPO § 462a

Das ursprünglich zuständige Amtsgericht Aurich hat mit Beschluß vom 17. September 1996 die infolge der Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich werdenden Entscheidungen an das für den Wohnsitz des Verurteilten [...]
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