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BGH - Entscheidung vom 22.01.1997

VIII ZR 339/95

Normen:
EGBGB Art. 11, 27
ZPO §§ 539, 565 Abs. 3

Fundstellen:
DB 1997, 773
IPRax 1998, 479
WM 1997, 1713

Die in Nordrhein-Westfalen ansässige Beklagte stellt Küchenmöbel her. Sie schloß am 27. März 1990 mit der damals in Ostberlin ansässigen Klägerin einen Handelsvertretervertrag, der, soweit im Revisionsverfahren noch [...]
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