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BGH - Entscheidung vom 30.09.1997

X ZB 17/96

Normen:
GG Art. 101
GVG §§ 21 e, 21 g
GebrMG 1986 § 18 Abs. 4 S. 4 und Abs. 5
PatG 1981 §§ 81, 100 Abs. 3 Nr. 1 und 5

Fundstellen:
BGHR GVG § 21e Abs. 1 Besetzungsmangel 1
BGHR GVG § 21g Abs. 2 Mitwirkungsgrundsätze 6
BGHR GebrMG (1986) § 18 Abs. 5 Besetzungsmangel 1
BGHR GebrMG (1986) § 18 Abs. 5 Mitwirkungsgrundsätze 1
BGHR PatG (1981) § 100 Abs. 3 Nr. 1 Besetzungsmangel 1
BGHR PatG (1981) § 100 Abs. 3 Nr. 1 Mitwirkungsgrundsätze 1
NJW-RR 1998, 699
wrp 1998, 210

I. Die Antragsgegnerin war Inhaberin des am 8. Januar 1988 angemeldeten und am 25. Februar 1988 eingetragenen Gebrauchsmusters 88 00 116, das ein Fersenkissen betrifft. Die verlängerte Schutzdauer des Gebrauchsmusters [...]
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