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BGH - Entscheidung vom 06.11.1997

I ZB 17/95

Normen:
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
BB 1998, 1230
BGHR MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 Unterscheidungskraft 5
DB 1998, 1029
NJW-RR 1998, 1261
wrp 1998, 495

I. Die Anmelderin begehrt die Eintragung des Wortzeichens 'Today' für eine Reihe von Waren des täglichen Bedarfs wie u.a. Haushaltswäsche, Zahnputzbecher, Rasierklingen oder Kleinlederwaren. Das Bundespatentgericht hat [...]
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