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BGH - Entscheidung vom 31.07.1997

V ZR 23/96

Normen:
EGBGB 1986 Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 1 und Satz 3
SachenRBerG § 29 Abs. 1, § 30 Abs. 1
ZPO § 286, § 138

Fundstellen:
BGHR LwAnpG (1991) § 34 Abs. 1 Registereintrag 1
BGHR SachenRBerG § 29 Abs. 1 Anwendungsbereich 1
BGHR SachenRBerG § 30 Abs. 1 Anwendungsbereich 1
MDR 1997, 1012
VIZ 1997, 654
WM 1997, 2040

Der Kläger ist Erbe seines Großvaters. Dieser hatte 1964 ein Grundstück dem Rat des Kreises verpachtet, der es einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft ( LPG ) zur Nutzung überließ. Dort und auf einem [...]
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