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BGH - Entscheidung vom 29.07.1997

1 StR 369/97

Normen:
StPO § 260, § 354

Die Überprüfung des Urteils auf die allgemeine Sachrüge hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Es verbleibt bei der getroffenen Verfallsanordnung. Am 26. März 1996 sind zwar nicht DM 890, sondern [...]
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