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BGH - Entscheidung vom 15.05.1997

4 StR 89/97

Normen:
StGB § 43a
StPO § 331, § 358

Fundstellen:
BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 8
DRsp IV(460)179
JR 1998, 114
NJW 1997, 2335
Rpfleger 1997, 450
StV 1997, 465
wistra 1997, 261

Das Landgericht hatte den Angeklagten durch Urteil vom 18. Juli 1995 wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei und anderer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt und außerdem auf [...]
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