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BGH - Entscheidung vom 01.10.1997

XII ARZ 23/97

Normen:
ZPO § 36 Nr. 6, § 281 Abs. 2 Satz 5

1. Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof nach § 36 Nr. 6 ZPO liegen vor. Mit den Amtsgerichten Kleve und Wilhelmshaven haben sich zwei Gerichte, von denen eines für das [...]
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