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BGH - Entscheidung vom 27.05.1997

XI ZR 278/96

Normen:
ZPO § 319 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR ZPO § 319 Urteilsformel 1

Das Oberlandesgericht hat die Zwangsvollstreckung aus der hier streitigen notariellen Urkunde über 75.000 DM in Höhe von 63.980,76 DM für unzulässig erklärt, weil es lediglich eine Restforderung der Beklagten von [...]
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