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BGH - Entscheidung vom 18.12.1997

X ZR 35/95

Normen:
EV Art. 21
VertragsG § 78, § 79, § 108

Fundstellen:
BGHR DDR-VertrG § 78 Abs. 1 Vertragsaufhebung 1
BGHR EinigV Art. 21 Abs. 1 Verwaltungsvermögen
BGHZ 137, 350
MDR 1998, 1275
NJW 1998, 1701
VIZ 1998, 269
WM 1998, 1082

Die Klägerin verlangt von der Beklagten Werklohn gemäß § 649 Satz 2 BGB , hilfsweise Aufwendungsersatz nach §§ 78 , 79 , 108 VertragsG der DDR. Dem Klagebegehren liegt der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Am 31. [...]
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