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BGH - Entscheidung vom 21.08.1997

VII ZR 13/96

Normen:
HOAI § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 5
BGB § 276

Fundstellen:
BGHR BGB vor § 1/Verschulden b. Vertragsschluß Aufklärungspflicht 87
BGHR HOAI § 4 Abs. 2 Ausnahmefall 2
BGHR HOAI § 5 Abs. 5 Besondere Leistung 1
BauR 1997, 1062
MDR 1997, 1118
NJW-RR 1997, 1448
NJW-RR 1997,1448
VersR 1998, 583
WM 1997, 2181
ZfBR 1997, 305

I. Die Klägerin, eine GmbH, deren Geschäftsführer als Ingenieur nicht in die Architektenliste eingetragen ist, verlangt von der Beklagten restliches Architektenhonorar auf der Grundlage der Mindestsätze der HOAI für [...]
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