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BGH - Entscheidung vom 02.12.1997

XI ZR 64/97

Normen:
EinigungsV Art. 25 Abs. 7 Satz 2

Fundstellen:
InVo 1998, 151
KTS 1998, 417
VIZ 1998, 479
WM 1998, 494
ZIP 1998, 528

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg. 1. Der Erstattungsanspruch der Klägerin auf die verauslagten Zinszahlungen ergibt sich aus §§ 677 , 683 [...]
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