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BFH - Entscheidung vom 19.12.1997

IX B 193/95

Der Nutzungswert der Wohnung war dem Miteigentümer im Veranlagungszeitraum 1986 allein zuzurechnen, da er die Wohnung ohne Ausgleichszahlung an die übrigen Miterben genutzt hatte. Vgl. auch BFH vom 31.3.1992, BStBl. [...]
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