Der Kläger hat gemäß § 82 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) i.V.m. § 485 der Zivilprozeßordnung ( ZPO ) beantragt, zur Sicherung des Beweises die Vernehmung der Zeugen X, Y, Z und W anzuordnen. Der Antrag ist vom FG [...]
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