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BFH - Entscheidung vom 12.08.1997

III B 152/94

Fundstellen:
BFH/NV 1998, 284

Die Beschwerde ist unzulässig. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben keinen der geltend machten Zulassungsgründe in der von § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) vorgeschriebenen Weise [...]
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