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BFH - Entscheidung vom 30.09.1997

VIII B 140/95

Fundstellen:
BFH/NV 1998, 472

Die Beschwerde ist unzulässig. Der behauptete Verfahrensfehler mangelnder Sachaufklärung (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 76 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) ist nicht den formellen Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 [...]
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