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BAG - Entscheidung vom 21.08.1997

5 AZR 713/96

Normen:
BBiG § 4 Abs. 1 S. 1, § 99 Abs. 1 Nr. 1
Richtlinie 91/533/EWG (vom 14. Oktober 1991) über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bestimmungen (Nachweisrichtlinie - ABl/EGEG 288/32 - 35)

Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 4 BBiG
AP Nr. 1 zu § 4 BBiG
AuA 1998, 136
BB 1997, 2332
DB 1997, 2619
NJW 1998, 922
NZA 1998, 37

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung der üblichen Vergütung für eine Aushilfskraft anstelle von Ausbildungsvergütung in Anspruch. Der Beklagte war Rechtsanwalt in C. Im Juni 1994 kam die 1975 geborene Klägerin [...]
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