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BAG - Entscheidung vom 11.11.1997

3 AZR 600/96

Normen:
AVR-Caritas (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes) Anlage 1 Abschn. V Abs., h
BAT § 29 Abschn. B Abs. 5
BBesG (Bundesbesoldungsgesetz) § 40 Abs. 5
DRK-TV (Tarifvertrag über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes) § 29 Abschn. B Abs. 5, 7

Fundstellen:
AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: DRK
BB 1998, 1540
NZA-RR 1999, 162

Die Parteien streiten um die Höhe des dem Kläger zustehenden Ortszuschlages. Der verheiratete Kläger ist seit 1. Februar 1972 beim Beklagten als Rettungsassistent vollzeitbeschäftigt. Kraft beiderseitiger Tarifbindung [...]
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