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BAG - Entscheidung vom 22.01.1997

5 AZR 53/95

Normen:
BGB §§ 315 611
BPflV § 11 Abs. 3a, Abs. 6 § 13 Abs. 3 Nr. 6a
GOÄ § 6a Abs. 1 Satz 1, Satz 2
GSG Art. 26

Die Parteien streiten darüber, ob der klagende Chefarzt aufgrund einer Änderung der Bundespflegesatzverordnung verpflichtet ist, aus seinen Gebühreneinnahmen für wahlärztliche Leistungen für die Jahre 1993, 1994 und [...]
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