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BAG - Entscheidung vom 13.11.1997

8 AZR 295/95

Normen:
BGB § 613a
KSchG § 1
Richtlinie 77/187/EWG (des Rates vom 14.2.1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben und Betriebsteilen)

Fundstellen:
AP Nr. 169 zu § 613a BGB
AuA 1998, 138
BAGE 87, 115
BB 1997, 2590
BB 1998, 319
DB 1997, 2388
DB 1998, 316
MDR 1998, 420
NJW 1998, 1885
NZA 1998, 251
ZIP 1998, 167

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung. Die Klägerin arbeitet seit 1978 als Gebäudereinigerin im S in H. In den Jahren 1978 bis 1984 war sie bei der Firma N beschäftigt, die seinerzeit den [...]
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