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BAG - Entscheidung vom 26.08.1997

3 AZR 213/96

Normen:
BetrAVG § 1 Besitzstand, § 2 Abs. 1, 5
Leistungsordnung des Bochumer Verbandes (vom 1. August 1959 in der bis zum 31. Dezember 1972 geltenden Fassung) §§ 4, 10
Leistungsordnung des Bochumer Verbandes (vom 1. August 1959 in der seit dem 1. Januar 1973 geltenden Fassung) § 10
BGB §§ 315, 317, 319

Fundstellen:
BB 1998, 1369
BB 1998, 904
DB 1998, 2330
NZA 1998, 605
ZIP 1998, 1008

Die Parteien streiten darum, inwieweit Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung auf die Betriebsrente anzurechnen sind. Der am 31. Mai 1925 geborene Kläger war bis zum 31. Dezember 1988 bei der Beklagten [...]
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