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»Die formell rechtskräftige Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die Verwerfung der Rechtsbeschwerde (bzw. des Antrags auf deren Zulassung) als unzulässig wegen Bestehens eines Verfahrenshindernisses kann wieder aufgehoben werden, wenn die Entsc
§ 13 Abs. 10 AKB verstößt nicht gegen § 3 AGBG.
»1. Die Zustellung des Urteilstenors ohne die z.Z. der Zustellungsverfügung (noch) nicht existierenden Urteilsgründe setzt die Begründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO in Lauf. 2. Der Rechtsirrtum des Verteidigers, die Begründungsfrist beginne erst mit der
Ein Verstoß gegen die sich aus § 369 Abs. 3 S. 1 StPO ergebende Benachrichtigungspflicht kann nicht dadurch geheilt werden, daß dem Verteidiger nachträglich Protokolle über die Vernehmung von Zeugen zugänglich gemacht werden. werden. Vielmehr ist die aufg
Der Versicherungsnehmer verursacht das Abkommen des versicherten Fahrzeugs von der Fahrbahn durch grobe Fahrlässigkeit, wenn er ein zusammengerolltes Badetuch zwischen Frontscheibe und Armaturenbrett einklemmt, dieses während der Fahrt in den Fußraum des
Einer Verwerfung des Einspruchs gem. § 74 Abs. 2 OWiG fehlt es an der Grundlage, wenn der Betroffene bereits zuvor den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen hat. Dies gilt auch dann, wenn dies dem Gericht zum Zeitpunkt des Urteilserlasses nic
Zwangssicherungshypothek in der Gesamtvollstreckung
»Gegen die Kostenentscheidung nach § 121 Abs. 2 S. 2 StVollzG ist kein Rechtsmittel gegeben (Anschluß an OLG Saarbrücken, NStZ 1988, 432).«
»Gegen die Kostenentscheidung nach § 121 Abs. 2 S. 2 StVollzG ist kein Rechtsmittel gegeben (Anschluß an OLG Saarbrücken, NStZ 1988, 432).«
1. Das gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung einer Umgangsrechtsregelung nach § 33 FGG ist eine selbständige Familiensache im Sinne des § 23b Abs. 1 Nr. 3 GVG in Verbindung mit § 43 Abs. 1 FGG mit der Folge, daß die örtliche Zuständigkeit nach Maßgabe d
1. Tilgungsleistungen für betriebliche Kredite sind bei einem Selbständigen berücksichtigungsfähige Belastungen im Sinne des § 115 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. 2. Demgegenüber sind Abschreibungen bei der Einkommensermittlung nicht zu berücksichtigen. 3. Verfügt der
1. Ein Regelungsbedürfnis für eine einstweilige Anordnung zur Regelung der elterlichen Sorge liegt schon dann vor, wenn die Eltern nach der Trennung über das Sorgerecht streiten, da dies im allgemeinen bereits die Befürchtung nahelegt, das Wohl der Kinder
»1. Das Vorliegen eines minder schweren Falles des sexuellen Mißbrauchs von Kindern kommt auch dann in Betracht, wenn die Tat nicht nur unwesentlich über die Erheblichkeitsschwelle (§ 184c Nr. 1 StGB) liegt. 2. Bei der Wahl zwischen Regelstrafrahmen und A
»Die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG setzt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung des Betroffenen voraus. Hieran fehlt es, wenn in der Ladung die betreffende Sache nicht hinreichend deutlich bezeichnet ist.«
»Eine richterliche Entscheidung ist, selbst wenn sie fehlerhaft sein sollte, jedenfalls dann nicht willkürlich, wenn sie nach der durch Auslegung und Bewertung von Umständen ermittelten Sachlage geboten sein kann (im Anschluß an BVerfG vom 9.4.1994, NJW 1
»1. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine besonders umfangreiche Strafsache i.S. des § 99 Abs. 1 BRAGO vorliegt, werden bei der Berechnung der Verhandlungsdauer Sitzungspausen grundsätzlich mitgerechnet. Anderes kann dann gelten, wenn eine Sitzungspause
»1. Der Vorwurf, ein rotes Wechsellichtzeichen nicht beachtet zu haben, setzt voraus, daß die Ampel für den betreffenden Verkehrsteilnehmer in Betrieb ist oder von diesem bzw. einem Dritten in Betrieb gesetzt werden kann. Zeigt eine Ampel für einen Verkeh
Begriff der schweren Härte
»1. Wird die Auslieferung zur Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe begehrt und muß die Auslieferung wegen einzelner einzelner der Gesamtstrafenbildung zugrundeliegender Taten für unzulässig erklärt werden, so ist es grundsätzlich Aufgabe des Gerichts
1. Der nach einer gehobenen Einkommensstufe (hier: Gruppe 6 der Düsseldorfer Tabelle) gezahlte Unterhalt deckt die gesamten Lebenshaltungskosten einschließlich üblicher Sonderausgaben (hier: Kosten einer Klassenfahrt) ab. 2. Die Kosten für eine Klassenfah
1. Der Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltsschuldners ist keine starre unveränderbare Größe. 2. Da in der sogenannten Thüringer Tabelle vom 01.01.1996 ein Wohnanteil von 400 DM im Monat eingearbeitet ist, kann der Selbstbehalt gekürzt werden, wenn d
Aufhebung einer einen Antrag auf Ausschluß des Versorgungsausgleichs nicht bescheidenden gerichtlichen Entscheidung; Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit
»Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß der Tatrichter nach Festlegung der zunächst ins Auge gefaßten Geldbuße und nach Bejahung einer Anordnung nach § 25 StVG erwogen hat, ob das an sich verwirkte Fahrverbot bei Erhöhung der in Ansatz gebrachten G
Rechtsfehlerhaft ist eine Überzeugungsbildung durch Vergleich der Beschreibung des um kommissarische Vernehmung ersuchten Richters über das Aussehen des von ihm vernommenen Betroffenen mit einem Radarfoto. Der erkennende Richter muß sich die Überzeugung,
»Für eine Dolmetschertätigkeit betreffend die vietnamesische Sprache ist ein Stundensatz von 85 DM angemessen.«
»Die Beweisaufnahme im Probationsverfahren erfordert nicht die Verlesung einer Urkunde zu Beweiszwecken nach § 249 StPO, wenn diese den Beteiligten bekannt ist und das Gericht deren Verwertung bei der Beweisaufnahme durch Vorhalte an Zeugen zu erkennen gi
Begriff der Mutwilligkeit bei freiwilliger Teilleistung von Kindesunterhalt
Ein Anspruch auf Rettungskostenersatz besteht nicht, wenn ein Autofahrer anläßlich eines drohenden Zusammenstoßes mit einem Fuchs bei einer Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h in einer gefährlichen Kurve auf schmutzbedeckter, regennasser Fahrbahn bremst.
OLG Thüringen - 1998/4006
1. Haben Eheleute, die ihre Ehe noch vor dem Beitritt am 03.10.1990 im Bereich der neuen Länder geschlossen hatten, nach dem Beitritt von der Option des Art. 234 § 4 Abs. 2 EGBGB keinen Gebrauch gemacht, dann gilt für sie der Güterstand der Zugewinngemein
OLG Thüringen - 2007/17117
Bei einem Fremdschaden von 115 DM liegt kein Bagatellschaden mehr vor, so daß ein Verlassen des Unfallortes ein unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle nach § 142 StGB darstellt.
Hat das Familiengericht die Entscheidung über die elterliche Sorge für die Zeit des Getrenntlebens nur floskelhaft begründet (hier: Die Mutter ist nach dem Eindruck des Gerichts der geeignetere Elternteil), so ist auf die Beschwerde hin die Entscheidung a
Voraussetzungen der Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit
Der Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags steht nicht entgegen, daß das Urteil zwar im Schuldspruch, nicht jedoch im Rechtsfolgenausspruch rechtskräftig ist.
Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts
Wegen der besonderen Natur des Auskunftsanspruchs und des zwischen den geschiedenen Ehegatten bestehenden vermögensrechtlichen Abwicklungsverhältnisses gibt es kein Zurückbehaltungsrecht für einen Ehegatten, bis der andere seinerseits Auskunft erteilt hat
1. Ist gegen den Gemeinschuldner die Gesamtvollstreckung eröffnet, dann kann eine Kostenerstattungsforderung gegen den Gemeinschuldner nur noch durch Anmeldung zur Tabelle geltend gemacht werden. 2. Ein Kostenfestsetzungsverfahren kann in entsprechender A
»a) Ein öffentlicher Auftraggeber ist nach Treu und Glauben gehindert, sich auf eine Vertragsstrafenvereinbarung zu berufen, wenn ihm aus der Überschreitung der Vertragsfrist keine erheblichen Nachteile entstehen. b) Wird die im Vertrag vereinbarte Fertig
Vertragsstrafe bei Fehlen erheblicher Nachteile durch Überschreiten der Vertragsfrist
»Die Werbeaussage 'für'n Apfel und'n Ei' für ein Handy mit Freischaltung einer Telefonnetzkarte verstößt gegen die ZugabeVO; hierdurch wird bei einem flüchtigen Betrachter der Eindruck erweckt, daß das Handy umsonst abgegeben wird.«
Notwendigkeit eines Hinweises gem. § 265 Abs. 1 StPO im Falle einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit, wenn im Bußgeldbescheid die Schuldform nicht angegeben ist.
1. Bei der Frage der groben Fahrlässigkeit ist zwischen Rotlichtverstößen zu differenzieren, die auf einem Durchfahren der Kreuzung ohne jede Beachtung der Ampelanlage beruhen, und denen, bei denen zunächst das Rotlicht beachtet, dann aber trotz des weite
»1. Ein sittenwidriges Abwerben von Arbeitnehmern kann grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot zur Folge haben, das - zeitlich befristet - auch im einstweiligen Verfügungsverfahren verhängt werden könnte. 2. Die Verhängung eines Beschäftigungsverbots schei
1. Die Regelung des Haustürwiderrufsgesetzes gelten auch für den Arbeitsplatz von Freiberuflern, da dies dem Schutzzweck des Gesetzes entspricht. 2. Das Widerrufsrecht ist gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG ausgeschlossen, wenn der Besuch des Vertragspartners im
»1. Gem. § 52 Abs. 6 ThürStrG gelten Straßen nur dann als für den öffentlichen Verkehr gewidmet, wenn sie zuvor nach § 4 Abs. 1 der Straßenverordnung vom 22.8.1974 (GBl-DDR I, Nr. 57) durch Beschluß des des Rates der Gemeinde den Straßen, die der öffentli
Die Berufung wegen einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen bedarf auch dann der Annahme durch das Berufungsgericht, wenn der Angeklagte zusätzlich im Adhäsionsverfahren zum Schadensersatz verurteilt wurde. Dies gilt jedenfalls dann, wenn
1. Haben Eheleute, die bis zum 03.10.1990 im gesetzlichen Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft des FGB gelebt haben, danach wieder einen Ehevertrag geschlossen noch eine Erklärung nach Art. 234 § 4 Abs. 2 EGBGB zugunsten des alten Güterstan