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OLG München - Entscheidung vom 09.10.1996

3 U 2191/96

Normen:
BGB §§ 242 812 814
HeimG § 4c

Fundstellen:
DAVorm 1997, 226
NJW-RR 1997, 1075
RdLH 1996, 173

Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Der Kläger hat gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Zahlung des der Höhe nach unstreitigen Betrages aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB . [...]
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