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OLG München - Entscheidung vom 06.05.1996

3 Ws 242/96

Normen:
StPO § 121, § 122

Der Haftbefehl ist wegen Verletzung des Beschleunigungsgebotes aufzuheben, das - unabhängig von seiner besonderen Verstärkung durch die §§ 121 , 122 StPO - auch schon vor Ablauf der Sechs-Monatsfrist als selbständiges [...]
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