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OLG München - Entscheidung vom 20.05.1996

30 U 775/95

Normen:
BGB § 823 Abs. 1

Fundstellen:
OLGR-München 1996, 223
OLGReport-München 1996, 223

(Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.) I. Die zulässige Berufung des Klägers hat teilweise Erfolg. Der Beklagte haftet dem Grunde nach gemäß §§ 823 Abs. 1 , 847 Abs. 1 BGB wegen [...]
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