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OLG München - Entscheidung vom 18.02.1996

28 W 676/96

Normen:
ZPO § 91a

Fundstellen:
DRsp IV(409)280Nr. 2e
NJW-RR 1996, 956

Das OLG München vertritt in Übereinstimmung mit dem OLG Bamberg (JurBüro 1992, 762 ) und dem OLG Nürnberg (NJW-RR 1987, 1278 ) die Auffassung, daß eine Hauptsacheerledigungserklärung des Klägers nicht in eine Rücknahme [...]
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