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OLG München - Entscheidung vom 05.11.1996

18 U 2161/96

Normen:
BGB §§ 135 136 376 Abs. 2 Nr. 1 § 812
GesO § 2 Abs. 3
HintO § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

Fundstellen:
OLGReport-München 1997, 183

Der Kläger begehrt als Gesamtvollstreckungsverwalter von der Beklagten die Freigabe eines bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts München hinterlegten Betrages von DM 830, . Die Beklagte überwies an die ... mit [...]
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