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OLG Köln - Entscheidung vom 31.05.1996

19 U 243/95

Normen:
BGB §§ 133, 157, 244
ScheckG Art. 36, 40, 45

Fundstellen:
DRsp II(224)242e-f
OLGReport-Köln 1997, 34
VersR 1997, 249

Die zulässige Berufung der Beklagten ist nicht begründet. Die Klägerin kann von der Beklagten als Ausstellerin des Schecks vom 2.2.1995 den eingeklagten Betrag von 10.100,00 DM nebst 6 % Zinsen seit dem Tag der [...]
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