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OLG Köln - Entscheidung vom 29.03.1996

19 U 163/95

Normen:
BGB § 331

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1996, 143
WM 1996, 1365

Die zulässige Berufung der Klägerin ist begründet. Die Beklagte ist um ihre Stellung als Hinterlegungsgläubigerin ungerechtfertigt bereichert und muß daher in die Auszahlung des hinterlegten Betrages an die Klägerin [...]
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