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OLG Köln - Entscheidung vom 28.10.1996

19 U 96/96

Normen:
BGB § 463

Fundstellen:
DRsp I(130)438d
NJW-RR 1997, 818
OLGReport-Köln 1997, 57
VersR 1997, 881

Die zulässige Berufung der Klägerin ist nach dem Hauptantrag unbegründet, nach dem Hilfsantrag jedoch begründet. 1. Der Senat ist nach dem Geschäftsplan des Oberlandesgerichts Köln für das Geschäftsjahr 1996 (Seite 24) [...]
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