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OLG Köln - Entscheidung vom 20.03.1996

11 U 236/95

Normen:
StVO § 7 Abs. 4
StVG § 7 § 17

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1996, 187
SP 1996, 376
VRS 92, 197

Die zulässige Berufung führt teilweise zur Abänderung des angegriffenen landgerichtlichen Urteils. Die Anschlußberufung ist ohne Erfolg. Die Beklagten sind gemäß §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1 , 18 Abs. 1 StVG i.V.m. § 3 Nr. 1 [...]
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