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OLG Köln - Entscheidung vom 02.07.1996

9 U 14/96

Normen:
VOB/B § 16 Nr. 1
BGB § 823

Fundstellen:
BauR 1997, 343
VersR 1997, 1345

Die Berufung der Klägerin ist zulässig, jedoch nicht begründet. Der in der Hauptsache gestellte Feststellungsantrag ist gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig, weil davon auszugehen ist, daß eine Entscheidung über ihn auch [...]
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