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OLG Köln - Entscheidung vom 26.08.1996

19 U 219/95

Normen:
BGB § 779
ZPO § 794

Fundstellen:
DRsp I(138)798a
DRsp I(138)798f
FamRZ 1997, 829
OLGReport-Köln 1996, 287
VersR 1997, 619

'Eine Eigenhaftung der Bekl. zu 2 käme nur dann in Betracht, wenn sie gegenüber dem Kl. eigene Anwaltspflichten gehabt und diese verletzt hätte. Das ist zu verneinen. Aus einem Anwaltsvertrag lassen sich derartige [...]
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