Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen Verstoßes gegen §§ 12 Abs. 3 Nr. 9, 42 Abs. 4 a - Zeichen 325 StPO zu einer Geldbuße von 20,-- DM verurteilt. Nach den Feststellungen parkte der Betroffene am 30.8.1995 von [...]
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