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OLG Köln - Entscheidung vom 11.09.1996

19 W 46/96

Normen:
BGB §§ 371, 607
ZPO § 3

Fundstellen:
DRsp I(128)221c
MDR 1997, 203
NJW-RR 1997, 381
OLGReport-Köln 1996, 245

1. Die nach §§ 91a Abs. 2, 577 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet, weil das Herausgabeverlangen des Klägers begründet war. Die Beklagte mußte dem Kläger die Urkunde vom 24.6.1993 nach § 371 S. 1 BGB [...]
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