Die Berufung der Beklagten ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Die Klage ist unbegründet. § 1 UWG i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziff. 1 UWG vermag das Unterlassungsbegehren der Klägerin nicht zu rechtfertigen. Der von [...]
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