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OLG Köln - Entscheidung vom 23.02.1996

19 U 114/95

Normen:
HGB § 89b

Fundstellen:
MDR 1996, 689
NJW-RR 1997, 101
OLGReport-Köln 1996, 105
VersR 1996, 973

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger nach Kündigung des Vertragsverhältnisses einen Ausgleich nach § 89 b HGB zu zahlen sowie die bei dem Kläger lagernden Originalzubehör- und [...]
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