Für Entscheidungen, wie sie vom Antragsteller begehrt werden, ist gem. §§ 119 Abs. 3 , Abs. 6 , 126 Abs. 2 Satz 3 StPO nach Erhebung der öffentlichen Klage der Vorsitzende der zuständigen Strafkammer als Haftrichter [...]
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