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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 29.11.1996

3 W 252/96

Normen:
ZPO § 56

Fundstellen:
FamRZ 1997, 887
NJW-RR 1997, 1350

I. Das Amtsgericht hat mit Beschluß vom 09.09.1994 im Wege der einstweiligen Verfügung dem Schuldner bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM untersagt, den Gläubiger mit körperlicher Gewalt zu bedrohen [...]
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