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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 05.03.1996

21 U 116/95

Normen:
BGB § 632

Fundstellen:
BauR 1996, 875

Zusätzliche Leistungen sind solche, die vom Bauherrn außerhalb des nach dem Vertrag Geschuldeten verlangt werden. Für die Vergütung gelten die §§ 631, 632 mit der Folge, daß mangels einer Vergütungsvereinbarung die [...]
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