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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 29.11.1996

22 U 110/96

Normen:
BGB §§ 276 633

Fundstellen:
BauR 1997, 477
OLGReport-Düsseldorf 1997, 42

Die Klägerin macht gegen die Beklagten restlichen Werklohn aus der Errichtung einer Doppelhaushälfte von rechnerisch unstreitig 10.238,65 DM geltend. In den Angebotsunterlagen, welche den Beklagten vor Vertragsschluß [...]
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