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LG München I - Entscheidung vom 25.03.1996

1 HKO 5953/96

Normen:
BRAO § 43b, § 49b
UWG § 3

Fundstellen:
AfP 1997, 482
BRAK-Mitt 1997, 95
CR 1996, 736

1. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung - eines Ordnungsgeldes von DM 5,- bis zu DM 500.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder - einer Ordnungshaft bis zu [...]
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